Masterstudium Historische Aufführungspraxis
Vorsitzender der Curricularkommission:Ao.Univ.-Prof. Gereon Kleiner
Anerkennungsbeauftragter:
Ao.Univ.-Prof. Johann Brüderl
Ziele der Instrumentalstudien an der Universität Mozarteum sind Künstlerische Reife und Selbständigkeit, Fähigkeit zu kritischer Reflexion und Selbstevaluierung, künstlerische und wissenschaftliche Befähigung zur Erschließung von musikalischen Kunstwerken aller Epochen, Befähigung zur Berufsausübung sowie Befähigung, künstlerische, pädagogische und organisatorische Aufgaben innerhalb des kulturellen Lebens zu erfüllen.
Das Masterstudium dauert 4 Semester, umfasst 38 Semesterstunden bzw. 120
ECTS-Punkte und schließt mit dem Titel Master of Arts ab. Es steigert
und vertieft die Ausbildung in den Fächern der künstlerischen Praxis und
bietet darüber hinaus Gelegenheit, spezielle künstlerische Neigungen
und wissenschaftliche Interessen auszubauen.
Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (gem. § 64 Abs. 5 Universitätsgesetz).
Eine Aufnahme in das Masterstudium ist für externe Bewerber nur nach Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen sowie nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze möglich. Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich inhaltlich an der Bachelorprüfung und stellt eine Überprüfung der Anforderungen derselben dar. Die externen Bewerber haben im Rahmen dieser Überprüfung auch das künstlerische Potential zur Bewältigung des Masterstudiums nachzuweisen. Es ist ein Programm zu präsentieren, welches Werke hohen Schwierigkeitsgrades aus unterschiedlichen Stilepochen beinhaltet und eine Spieldauer von etwa 15 Minuten aufweist.
Im Laufe des Studiums muss eine wissenschaftliche oder eine künstlerisch schriftliche Masterarbeit verfasst werden.
Der künstlerische Teil der Masterprüfung besteht aus einer internen Prüfung von ca. 30 Minuten und einem öffentlichen Konzert von ca. einer Stunde Spieldauer.
Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (gem. § 64 Abs. 5 Universitätsgesetz).
Eine Aufnahme in das Masterstudium ist für externe Bewerber nur nach Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen sowie nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze möglich. Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich inhaltlich an der Bachelorprüfung und stellt eine Überprüfung der Anforderungen derselben dar. Die externen Bewerber haben im Rahmen dieser Überprüfung auch das künstlerische Potential zur Bewältigung des Masterstudiums nachzuweisen. Es ist ein Programm zu präsentieren, welches Werke hohen Schwierigkeitsgrades aus unterschiedlichen Stilepochen beinhaltet und eine Spieldauer von etwa 15 Minuten aufweist.
Im Laufe des Studiums muss eine wissenschaftliche oder eine künstlerisch schriftliche Masterarbeit verfasst werden.
Der künstlerische Teil der Masterprüfung besteht aus einer internen Prüfung von ca. 30 Minuten und einem öffentlichen Konzert von ca. einer Stunde Spieldauer.