Schiedskommission
Am 25. Juni 2012 hat sich die Schiedskommission Universität Mozarteum Salzburg konstituiert. Für die zweijährige Funktionsperiode 2012-2014 wurden von Senat, Universitätsrat und Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen sechs Mitglieder sowie drei Ersatzmitglieder nominiert. Zum Vorsitzenden der Schiedskommission wurde Mag. Paul Arzt (Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung – Land Salzburg), zur stellvertretenden Vorsitzenden Mag.iur.a Eva Hager-Forstenlechner (Rechtsreferat der ÖH) gewählt.Die weiteren Mitglieder sind Dr.in Julia Hinterberger, Mag.a. Dagmar Stranzinger, HR Professor Dr. Reinhard Larcher, sowie Univ.-Prof. DDr. Josef Wallnig.
Zu den Aufgaben der Schiedskommission gehört die Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität. Die Schiedskommission hat bei Erfüllung ihrer Aufgaben auf ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten hinzuwirken. Alle Organe und Angehörigen der Universität sind nach § 43 UG verpflichtet, den Mitgliedern der Schiedskommission Auskünfte in der Sache zu erteilen und an Kontaktgesprächen teilzunehmen. Die Mitglieder der Schiedskommission sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden. Angelegenheiten, die einem Rechtszug unterliegen und Leistungsbeurteilungen fallen nicht in die Zuständigkeit der Schiedskommission. Sie ist daher nicht berufen, z. B in Studienrechtsangelegenheiten (gemäß UG 2002 und der Satzung der Universität Mozarteum), Habilitations- oder Dienstrechtsverfahren zu intervenieren.
Darüber hinaus entscheidet die Schiedskommission über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts durch die Entscheidung eines Universitätsorgans. Kann kein Einvernehmen zwischen den Beteiligten erzielt werden, so entscheidet die Schiedskommission in bestimmten Fällen (– Begründung, wesentliche Veränderung oder Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses –) mit Bescheid. Die Rechtsauffassung der Schiedskommission bindet das für die Personalentscheidung zuständige Universitätsorgan; allerdings können sowohl der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen als auch das betroffene Universitätsorgan gegen den Bescheid Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erheben.
Anlaufstelle für Anträge an die Schiedskommission ist die Geschäftsstelle der Schiedskommission (Schrannengasse 10a). Anträge müssen in Schriftform eingebracht und ausführlich begründet sein.
Für Studierende wird im Rechtsreferat der Hochschülerschaft Unterstützung und Beratung bei Formulierung des Anliegens und Antragstellung angeboten.
Mag. iur. Eva Hager-Forstenlechner (eva.forstenlechner@moz.ac.at )
Dr.in Julia Hinterberger (julia.hinterberger@moz.ac.at)
Mag.a Dagmar Stranzinger (dagmar.stranzinger@stadt-salzburg.at)
Mag. Paul Arzt (paul.arzt@salzburg.gv.at )
HR Professor Dr. Reinhard Larcher (reinhard.larcher@sbg.ac.at )
Univ.-Prof. DDr. Josef Wallnig (josef.wallnig@moz.ac.at)
Dr.in Julia Hinterberger (julia.hinterberger@moz.ac.at)
Mag.a Dagmar Stranzinger (dagmar.stranzinger@stadt-salzburg.at)
Mag. Paul Arzt (paul.arzt@salzburg.gv.at )
HR Professor Dr. Reinhard Larcher (reinhard.larcher@sbg.ac.at )
Univ.-Prof. DDr. Josef Wallnig (josef.wallnig@moz.ac.at)
Dr. Gertraud Meusburger
Mag.iur. Birgit Mitterhumer-Zehetner
Dr. in Sigune Neureiter
Mag.iur. Birgit Mitterhumer-Zehetner
Dr. in Sigune Neureiter
KONTAKT:
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Mag. Paul Arzt
Vorsitzender
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Mag. iur. Eva Hager-Forstenlechner
Stellvertretende Vorsitzende
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Rosa Maria Hintermaier
Sekretariat - Schrannengasse 10a
5020 Salzburg
Tel: +43 (0) 662 6198 2300
Fax: +43 (0) 662 6198 3033
E-Mail: rosa.hintermaier@moz.ac.at