Bachelorstudium / Masterstudium Gitarre
Susanne Schlusnus
Anerkennungsbeauftragter:
Ao.Univ.-Prof. Johann Brüderl
Ziele der Instrumentalstudien an der Universität Mozarteum sind Künstlerische Reife und Selbständigkeit, Fähigkeit zu kritischer Reflexion und Selbstevaluierung, künstlerische und wissenschaftliche Befähigung zur Erschließung von musikalischen Kunstwerken aller Epochen, Befähigung zur Berufsausübung sowie Befähigung, künstlerische, pädagogische und organisatorische Aufgaben innerhalb des kulturellen Lebens zu erfüllen
Das Bachelorstudium dauert 8 Semester, umfasst 86 bis 107 Semesterstunden, ermöglicht eine gründliche, vielseitige und berufsbezogene Ausbildung und schließt mit dem Titel Bachelor of Arts ab.
Zulassungsvoraussetzung für das Bachelorstudium ist die bestandene Zulassungsprüfung, die aus einem Instrumentalvorspiel, einer Prüfung der Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre und einer Prüfung des elementaren Klavierspiels sowie der Deutschkenntnisse, falls Deutsch nicht Muttersprache ist, besteht.
Im Laufe des Studiums müssen zwei Bachelorarbeiten verfasst werden.
Die kommissionelle Bachelorprüfung besteht aus einem 45-minütigen Recital mit Werken der Solo- und Kammermusikliteratur verschiedener Epochen.
Das Masterstudium dauert 4 Semester, umfasst 23 bis 37 Semesterstunden und schließt mit dem Titel Master of Arts ab. Es steigert und vertieft die Ausbildung in den Fächern der künstlerischen Praxis und bietet darüber hinaus Gelegenheit, spezielle künstlerische Neigungen und wissenschaftliche Interessen auszubauen.
Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (gem. § 64 Abs. 5 Universitätsgesetz).
Eine Aufnahme in das Masterstudium ist für externe Bewerber nur nach Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen sowie nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze möglich. Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich inhaltlich an der Bachelorprüfung und stellt eine Überprüfung der Anforderungen derselben dar. Die externen Bewerber haben im Rahmen dieser Überprüfung auch das künstlerische Potential zur Bewältigung des Masterstudiums nachzuweisen. Es ist ein Programm zu präsentieren, welches Werke hohen Schwierigkeitsgrades aus unterschiedlichen Stilepochen beinhaltet und eine Spieldauer von etwa 15 Minuten aufweist.
Im Laufe des Studiums muss eine wissenschaftliche oder eine künstlerisch schriftliche Masterarbeit verfasst werden.
Der künstlerische Teil der Masterprüfung besteht aus einer internen Prüfung von ca. 30 Minuten und einem öffentlichen Konzert von ca. einer Stunde Spieldauer.
Mag. Marco-Antonio Diaz-Tamayo Priv.-Doz.
O.Univ.Prof. Eliot Fisk
Univ.Prof. Maria Isabel Siewers de Pazur
Univ.Prof. Laura Young
Zumindest ein solistisches Werk ist auswendig vorzutragen.
Das Prüfungsprogramm soll enthalten:
- mindestens 3 Stücke aus 3 Stilepochen – auch aus den Bereichen Jazz oder Flamenco, davon wenigstens ein polyphones Werk (Spielzeit 15 Minuten)
Die Leistungen werden mit einem Punktesystem bewertet, wobei das Instrumentalvorspiel das meiste Gewicht hat.
Voraussetzung für Masterstudium:
Abschluss des Bachelorstudiums (Vorlage des Bachelorzeugnisses sowie Fächer- und Notenübersicht des Bachelorstudiums obligatorisch!)
Prüfungsprogramm: siehe curriculum Abschluss Bachelorstudium
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